Vereine aufgepasst: Antrag für die Vereinspauschale bis 3. März 2025!

Wichtige Informationen und Tipps zur Antragstellung für bayerische Sport- und Schützenvereine
**PRESSEMITTEILUNG** **Vereinspauschale: Antragsfrist läuft bis 3. März – Sport- und Schützenvereine können Anträge ab sofort einreichen** Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Vereinsverantwortliche, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Freistaat Bayern auch im Jahr 2025 die Sport- und Schützenvereine im Rahmen der „Vereinspauschale“ fördern wird. Diese Unterstützung ist eine wertvolle Möglichkeit für die Vereine, um die Vereinsarbeit zu finanzieren und die Angebote für die Mitglieder zu verbessern. Die Stadtverwaltung von Landshut lädt alle im Stadtgebiet ansässigen Sport- und Schützenvereine ein, ihre Anträge ab sofort einzureichen. Die Frist zur Einsendung der Anträge endet am 3. März 2025. Es besteht die Möglichkeit, die Anträge entweder in digitaler Form über unsere Website oder in Papierform einzureichen. Detaillierte Informationen zur Vereinspauschale und der Zugang zum Online-Antrag finden Sie auf unserer offiziellen Website unter [www.landshut.de/vereinspauschale](http://www.landshut.de/vereinspauschale). **Fördervoraussetzungen und Antragsdetails** Die grundlegenden Anforderungen für die Beantragung der Vereinspauschale sind in den Sportförder­richtlinien des Freistaates Bayern dargelegt. Es ist wichtig, dass der Verein Mitglied in einer anerkannten Dachorganisation des bayerischen Sports ist. Dazu zählen unter anderem der Bayerische Landes-Sportverband sowie der Bayerische Sportschützenbund. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Mitgliederzahl der Vereine. Besonders gewichtet werden die Anzahl der Kinder und Jugendlichen sowie die Mitglieder mit Behinderung. Auch die Zahl der aktiven Übungsleiter innerhalb des Vereins ist ein wichtiger Faktor. Insgesamt müssen die Vereinsmitglieder eine Bagatellgrenze von mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen, um antragsberechtigt zu sein. Um die Vereins­pauschale zu beantragen, sind alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens Montag, den 3. März 2025, bei der Stadtverwaltung einzureichen. Der Antrag kann bequem online oder im PDF-Format über unsere Website heruntergeladen werden. Bei der Online-Beantragung ist eine Anmeldung mittels BayernID erforderlich, wobei die Authentifizierung über die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto erfolgen kann. Ein besonders wichtiger Punkt ist die „Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen“, die ab dem 29. November 2024 zur Verfügung steht. Sie enthält sämtliche Lizenzen, die für die Beantragung der Vereinspauschale anerkannt werden. Beachten Sie bitte, dass der Einsatz einer Lizenz maximal in zwei Vereinen berücksichtigt werden kann. In diesem Falle wird die Lizenz bei beiden Vereinen je zur Hälfte gewichtet. Für die Beantragung ist zudem die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ zwingend notwendig. Zusätzlich dürfen übersteigende Lizenzen, die vier Prozent der Gesamtmitgliederzahl des Vereins überschreiten, nicht angerechnet werden (Kappungsgrenze). Darüber hinaus ist es erforderlich, einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes beizufügen, sollte dieser vorliegen. **Frühe Antragstellung empfohlen** Die Stadtverwaltung rät den Landshuter Vereinen, ihre Anträge zur Vereinspauschale mindestens zwei bis drei Wochen vor der Abgabefrist einzureichen. So kann sichergestellt werden, dass eventuelle Rückfragen zu unvollständigen Unterlagen rechtzeitig geklärt werden können. Bitte beachten Sie, dass nach dem 3. März keine Anträge oder Nachreichungen von Unterlagen mehr angenommen werden können. Die Fördermittel des Freistaates Bayern basieren auf den zum Zeitpunkt der Frist vorliegenden Vereinsdaten. Für weitere Informationen zur Gewährung der Vereinspauschale stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Besuchen Sie unsere Homepage unter [www.landshut.de/vereinspauschale](http://www.landshut.de/vereinspauschale) oder setzen Sie sich mit der Stabsstelle Sport der Stadt Landshut in Verbindung. Sie erreichen uns telefonisch unter 0871-881455 oder per E-Mail an sport@landshut.de. Wir freuen uns auf zahlreiche Anträge und wünschen allen Vereinen viel Erfolg bei der Beantragung der Vereinspauschale! Mit besten Grüßen, [Ihr Name] [Ihr Titel] Stadtverwaltung Landshut
Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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