Cannabis-Verbot auf Landshuter Frühjahrsdult: Kinder- und Jugendschutz im Fokus

Stadt Landshut trifft wichtige Entscheidung vor Start des Volksfestes

In Vorbereitung auf die Landshuter Frühjahrsdult, die diesen Freitag startet, hat die Stadt Landshut eine wichtige Entscheidung getroffen: Der Konsum von Cannabis wird im Bereich des Volksfestgeländes untersagt. Diese Maßnahme dient in erster Linie dem Schutz von Minderjährigen und folgt einer sicherheitsrechtlichen Allgemeinverfügung. Die traditionsreiche Veranstaltung, die als Familienfest gilt und jährlich tausende von Besuchern anzieht, soll eine sichere und angenehme Erfahrung für alle Altersgruppen bieten.

Gesetzliche Einschränkungen und lokale Umsetzung

Seit dem 1. April dürfen Personen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal Cannabis konsumieren. Allerdings gibt es klare Grenzen: Der Konsum in unmittelbarer Nähe von Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen und Sportplätzen ist nicht gestattet. Die Stadt Landshut nimmt diese Einschränkungen ernst und erweitert sie auf das Gelände der Frühjahrsdult, wo bis zum 21. April festliche Zelte, Buden und Fahrgeschäfte Familien aus der Region anlocken.

Zusammenarbeit mit der Polizei

Mit der Umsetzung der Allgemeinverfügung möchte die Stadt Landshut den Kinder- und Jugendschutz gewährleisten und potenzielle Konflikte vermeiden. Die Polizei wird die Einhaltung des Verbots während der Veranstaltung überwachen, wobei die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten der Stadt obliegt.

Wo gilt das Verbot?

Der genaue Bereich, in dem das Cannabis-Verbot gilt, ist in einem Lageplan innerhalb der Allgemeinverfügung dargestellt. Diese ist sowohl im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht als auch online einsehbar. Dadurch möchte die Stadt Landshut Transparenz schaffen und allen Besuchern der Dult eine klare Orientierung bieten.

Die Stadt Landshut setzt sich mit dieser Maßnahme aktiv für einen verantwortungsvollen Umgang mit der neuen gesetzlichen Regelung zum Cannabiskonsum ein und unterstreicht ihr Engagement für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz auf öffentlichen Veranstaltungen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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