Koblenz schränkt Zufahrt zur Altstadt im Winter ein

Weihnachtsmarkt und Winterzeit: Nur Anwohner mit Chipkarte dürfen zwischen 5 und 10 Uhr fahren

Vom 21. November bis 4. Januar gilt in der Koblenzer Altstadt eine Zufahrtsbeschränkung mit Zufahrt nur zwischen 5 und 10 Uhr, um den Weihnachtsmarkt und die Veranstaltungsreihe „Koblenzer Winterzeit“ sicher zu gestalten. Dauerhafte bauliche Sperren gibt es an drei Zufahrten zur Altstadt, zusätzlich zu den temporären Pollerregelungen. Anwohner können bei Bedarf eine Poller-Chipkarte beantragen und sich bei Fragen an die Verwaltungsabteilung des Tiefbauamtes wenden. Diese Maßnahmen erhöhen die Sicherheit und Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone während der Winterzeit.

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