Koblenz erwägt rechtliche Schritte gegen FOC-Erweiterung
Stadt plant Normenkontrolle zur Wahrung städtebaulicher IntegrationszieleDie Stadt Koblenz und ihr Rat haben sich bereits im vergangenen Jahr in einer Stellungnahme gegen das Raumordnungsverfahren zur Erweiterung des Fashion Outlet Centers in Montabaur ausgesprochen.
Mögliche Normenkontrolle
Aktuell zieht die Verwaltung der Stadt Koblenz eine Normenkontrolle gegen den geplanten Bebauungsplan von Montabaur in Betracht. Baudezernent Dr. Andreas Lukas erklärt dazu: „Dieses Verfahren bietet nach meiner Auffassung von den bestehenden Optionen noch die besten Erfolgsaussichten, weil die Antragsbefugnis gegeben ist und das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan einer umfassenden Rechtskontrolle unterzieht.“
Beachtung des Landesentwicklungsprogramms erforderlich
Die Stadt Montabaur muss bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Ziele des Landesentwicklungsprogramms IV beachten. Insbesondere Ziel 58, das eine städtebauliche Integration solcher Großvorhaben fordert, und Ziel 60, das besagt, dass die Versorgungsfunktion naheliegender Städte nicht wesentlich beeinträchtigt werden darf. „Die Innenstädte attraktiv zu halten, darf nicht durch Entscheidungen zugunsten von Erweiterungen auf der grünen Wiese beeinträchtigt werden“, betont Oberbürgermeister David Langner.
Vorbereitungen für ein Normenkontrollverfahren
Um ein Normenkontrollverfahren vorzubereiten, muss nun ein Gutachten erstellt werden, das die Nichteinhaltung von Ziel 60 des LEP IV belegt. Die Stadt plant, ein Fachbüro für dieses Gutachten zu beauftragen. Die Durchführung des juristischen Verfahrens könnte von den Juristen des städtischen Rechtsamtes übernommen werden, was die Notwendigkeit externer Juristen minimieren würde.
Entscheidungsfindung nach der Sommerpause
Nach der Sommerpause werden die städtischen Gremien über die Vergabe der Haushaltsmittel für die Erstellung des Gutachtens entscheiden. Über das Einleiten einer Normenkontrolle wird der Rat nach Vorlage des Gutachtens und dem Inkrafttreten des Bebauungsplans beschließen.