Stadt Hilden ruft Verwaltungsantwort zurück

Datenschutz-Grundverordnung steht im Fokus bei Korrektur der Grünanlagen-Anfrage

Die Stadt Hilden hat die Nachricht „Antwort Verwaltung Anfrage der BA: Grünanlage Warringtonplatz (lfd. Nr. 297-25)“ zurückgerufen, um interne Verwaltungsprozesse zu korrigieren. Dabei steht der Datenschutz gemäß Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mittelpunkt. Weiterführende Informationen und Bürgerrechte sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Hilden einsehbar. Die Rückrufmitteilung enthält keine weiteren Anhänge oder zusätzliche Informationen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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