Öffentliche Einsichtnahme: Bebauungsplan Nr. 264
Die Zukunft des Gerhart-Hauptmann-Hofs steht auf dem Spiel - Bürgerinnen und Bürger von Hilden sind gefragt!28.03.2024, 10:08 Uhr • 3 Min. Lesezeit
Die Stadt Hilden steht vor einer neuen planerischen Entwicklung: Im Bereich "Gerhart-Hauptmann-Hof", gelegen zwischen der Sankt-Konrad-Allee und der Richrather Straße, soll ein neuer Bebauungsplan, Nummer 264, auf den Weg gebracht werden. Hintergrund dieser Planungen ist der Wunsch einer Grundstückseigentümerin, weitere Wohngebäude zu errichten. Dieses Vorhaben dient nicht zuletzt der Sicherung der bestehenden Grünflächen sowie der Bewertung einer möglichen Nachverdichtung im Hinblick auf ihre städtebauliche Verträglichkeit.
Einsichtnahme und Bürgerbeteiligung
Vom 08.04.2024 bis zum 22.04.2024 haben die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans zusammen mit der Begründung und den relevanten Umweltinformationen einzusehen. Dies ist sowohl im Rathaus Hilden als auch online möglich. Die Stadtverwaltung legt Wert darauf, dass die Einwohnerinnen und Einwohner von Hilden aktiv in den Planungsprozess einbezogen werden und ihre Anregungen und Bedenken zum vorgestellten Planäußerungen äußern können.
Wo und Wann?
Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden und nach vorheriger Terminvereinbarung im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden, im Rathaus, möglich. Interessierte Bürger können die Unterlagen auch im Internet unter der speziell eingerichteten Seite der Stadt Hilden einsehen.
Ihre Meinung ist gefragt
Die Stadtverwaltung Hilden betont, wie wichtig die Meinung der Bürgerinnen und Bürger für den weiteren Planungsprozess ist. Innerhalb des Auslegungszeitraums können alle interessierten Parteien ihre Stellungnahmen schriftlich oder mündlich nach Terminvereinbarung einreichen. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können allerdings nicht berücksichtigt werden, betont die Stadtverwaltung.
Weitere Informationen
Für eine detaillierte Einsicht und für die Abgabe von Stellungnahmen verweist die Stadt auf ihre Homepage. Dort sind alle notwendigen Informationen und Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 264 einsehbar.
Die Bürger Hildens sind eingeladen, sich aktiv an der Gestaltung ihrer Stadt zu beteiligen und die Entwicklungen im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Hofs mitzugestalten.