Neue Grundabgabenbescheide in Hilden: Hebesatzerhöhung zur Haushaltsentlastung

Änderungen bei Grundsteuer A und B aufgrund gestiegener finanzieller Belastungen der Stadt

Die Stadtverwaltung Hilden hat angekündigt, am 12. April 2024 neue Grundabgabenbescheide an die Steuerpflichtigen zu versenden. Die Änderung der Grundsteuer A und B betrifft rund 20.000 Bescheide und resultiert aus einem Beschluss des Rates vom 13. März 2024. Die Anpassung der Hebesätze erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2024.

Details zur Hebesatzerhöhung

Die Erhöhung betrifft sowohl die Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaftsflächen als auch die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Für die Grundsteuer A steigt der Hebesatz von bisher 240 v.H. auf 290 v.H., während für die Grundsteuer B ein Anstieg von 480 v.H. auf 580 v.H. vorzufinden ist. Der Kämmerer der Stadt, Martin Wiedersprecher, verdeutlicht die Auswirkungen: "Für ein Reihenhaus in Hilden bedeutet die Anpassung eine jährliche Mehrbelastung zwischen 80 und 110 Euro."

Hintergrund der Entscheidung

Die Anhebung der Hebesätze wird mit den gestiegenen finanziellen Belastungen der Stadt begründet. Insbesondere aufgrund der Inflation sind die Haushaltsausgaben seit 2016 um 36 Prozent gestiegen. Ohne die Anpassung der Grundsteuer würde der Haushalt von 2024 bis 2027 ein Defizit von etwa 84,2 Millionen Euro aufweisen, durch die Erhöhung reduziert sich das Defizit auf rund 73,5 Millionen Euro.

Ein gerechter Weg?

Ziel von Verwaltung und Politik ist es, die sozialen Infrastrukturen in Hilden zu erhalten und dabei Gebühren nur moderat oder gar nicht zu erhöhen. "Die Herausforderung soll auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Die Grundsteuererhöhung betrifft alle, unabhängig davon, ob sie Eigentum besitzen oder über die Miete indirekt beteiligt sind. Dies erscheint uns als der gerechteste Weg", so Kämmerer Wiedersprecher.

Kontaktaufnahme bei Rückfragen

Das Amt für Finanzservice der Stadt Hilden bittet um Verständnis, dass es nach dem Versand der neuen Bescheide zu temporären Engpässen in der Erreichbarkeit kommen kann. Bürger*innen werden ermutigt, ihre Anfragen per Mail, postalisch oder per Fax an das Amt zu richten. Persönliche Anliegen können in der offenen Sprechstunde vorgetragen werden.

Die Stadt Hilden bemüht sich, die Anpassungen transparent zu kommunizieren und steht für Rückfragen zur Verfügung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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