Einführung der Übernachtungssteuer in Hameln: Änderungen ab 2025

Ehrenamtliche Jugendleiter von der Steuer befreit - Förderung von engagierten Aktivitäten in der Stadt

Übernachtungssteuer für Hameln ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Betreiberinnen und Betreiber von Beherbergungsbetrieben in Hameln, wie Hotels, Gasthöfen und Ferienwohnungen, eine Übernachtungssteuer zahlen. Diese Entscheidung wird am Mittwoch, den 11. September, im Rat der Stadt Hameln getroffen.

Überarbeitung der Satzung

Auf Anregung des Stadtjugendrings und der Pfadfinder hat die Stadt Hameln die Satzung zur Bettensteuer überarbeitet. Insbesondere wird klargestellt, dass ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter von der Steuer befreit werden. Dies betrifft nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, die Klassenfahrten begleiten, sondern auch ehrenamtliche Träger gemäß dem Niedersächsischen Jugendförderungsgesetz.

Ziel der Regelung

Die Maßnahme soll sicherstellen, dass ehrenamtliche Engagement und die Förderung von Jugendaktivitäten in Hameln nicht durch finanzielle Belastungen beeinträchtigt werden. Die Stadtverwaltung erwartet, dass diese Regelung eine positive Wirkung auf die lokale Jugendarbeit hat.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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