Eilantrag gegen Waffenverbot auf Pflasterfest in Hameln abgelehnt
Gericht bestätigt Notwendigkeit des Verbots zur Sicherheit der AllgemeinheitEilantrag gegen Waffenverbot abgelehnt
Am Mittwoch stellte ein Mann aus Westensee in Schleswig-Holstein einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover gegen das neu erlassene Waffenverbot auf dem Hamelner Pflasterfest. Das Gericht lehnte den Antrag am Donnerstagnachmittag ab.
Hintergrund des Verbots
Die Stadt Hameln hatte am Mittwoch, 28. August, ein Waffenverbot erlassen, nachdem ein tödliches Attentat auf dem Stadtfest in Solingen für Besorgnis sorgte. Der Antragsteller forderte die Aufhebung der Verfügung und argumentierte, dass die Kurzfristigkeit des Verbots nicht ausreichend begründet sei und die Veröffentlichung nicht rechtskonform erfolgte.
Gerichtliche Entscheidung
Das Verwaltungsgericht wies die Argumente des Antragstellers zurück und stellte fest, dass die sofortige Vollziehung des Verbots notwendig sei, um der Gefahr von Rechtsverletzungen der Allgemeinheit effektiv zu begegnen. Die Art und Weise der Bekanntmachung wurde als korrekt erachtet.
Regeln für das Pflasterfest
Das Pflasterfest beginnt am Freitag und es gelten strenge Regeln im Bereich der Altstadt. Das Mitführen und Benutzen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie diversen anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Dies umfasst eine Vielzahl von Objekten, darunter auch Feuerwaffen, Feuerwerkskörper, Elektroschockgeräte und Baseballschläger.
Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen
Zur Gewährleistung der Sicherheit werden die Polizeikräfte am Wochenende aufgestockt. Auch die Hameln Marketing und Tourismus GmbH wird zusätzliche Security-Kräfte einsetzen. Es besteht jedoch keine konkrete Gefahr für das Pflasterfest.