Am kommenden Montag ist es endlich soweit: Das Briefwahl-Büro im Hamelner Rathaus öffnet seine Türen und ermöglicht es Wählerinnen und Wählern, ihre Stimmen für die bevorstehende Bundestagswahl abzugeben. Für all jene, die am Wahlsonntag, dem 23. Februar, nicht persönlich an ihrem Wahllokal erscheinen können, bietet dieses Büro eine willkommene Alternative. Hier sind alle wichtigen Informationen, die Sie beachten sollten.
Die Briefwahl ist eine praktische Möglichkeit für alle, die am Wahltag nicht vor Ort sein können oder aus anderen Gründen die Stimmabgabe im Wahllokal vermeiden möchten. Die reguläre Öffnungszeit des Briefwahl-Büros beginnt am Montag, den 10. Februar, und endet am Freitag, dem 21. Februar. In dieser Zeit haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, ihre Wahlunterlagen im Rathaus abzuholen und direkt vor Ort ihre Stimme abzugeben.
Das Procedere ist unkompliziert und benutzerfreundlich gestaltet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlteams stehen bereit, um den Wählerinnen und Wählern die benötigten Wahlunterlagen auszuhändigen. Direkt neben dem Ausgabeort befindet sich eine Wahlkabine, in der Sie in Ruhe Ihr Kreuzchen machen können. Wichtig ist, dass Sie entweder Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis mitbringen, da die Stadtmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Wahlunterlagen ausschließlich an die Wähler persönlich aushändigen dürfen.
Das Briefwahl-Büro ist im Erdgeschoss des Rathauses untergebracht, in den Räumen der Cafeteria, die sich im Verbindungstrakt zum Hochhaus befindet. Die Öffnungszeiten des Büros sind an die regulären Verwaltungszeiten angelehnt: Montags und dienstags von 8 bis 15 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 17:30 Uhr. Die letzte Gelegenheit, die Wahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abzuholen oder bereits vorab seine Stimme abzugeben, besteht am 21. Februar bis 15 Uhr.
Für diejenigen, die nicht die Möglichkeit haben, persönlich ins Rathaus zu kommen, gibt es weiterhin Optionen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular, das Sie ausfüllen, unterschreiben und an die Stadt Hameln zurücksenden können. Alternativ können Sie einen schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail stellen. Dieser Antrag sollte Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Adresse beinhalten (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Eine besonders moderne Option bietet die Möglichkeit, den Wahlschein online zu beantragen. Über die Homepage der Stadt oder einen speziellen QR-Code, der auf den Wahlbenachrichtigungen abgedruckt ist, können Sie einfach und schnell Ihre Wahlunterlagen anfordern. Diese werden dann direkt an Ihre Heimatadresse versendet.
Denken Sie daran, dass Ihre Wahlbriefe bis spätestens Sonntag, den 23. Februar, um 18 Uhr beim Landkreis Hameln-Pyrmont eingegangen sein müssen. Der Landkreis ist für die Durchführung der Briefwahl verantwortlich und ist somit der richtige Adressat für Ihre Wahlunterlagen. Damit Ihre Wahlbriefe rechtzeitig ankommen, empfiehlt es sich, diese direkt an den Landkreis Hameln-Pyrmont zu adressieren und spätestens am Donnerstag davor zur Post zu bringen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Wahlbriefe auch am Wahlsonntag direkt im Kreishaus, Süntelstraße 9, Hameln abzugeben.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht das Wahlteam der Stadt Hameln Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sich telefonisch unter 05151/202-1646 oder per E-Mail an wahlen@hameln.de an die zuständigen Mitarbeiter wenden.
Nutzen Sie die Chance, Ihre Stimme abzugeben und aktiv am demokratischen Prozess teilzunehmen – in Hameln und darüber hinaus!