Kommunalwahl 2026: So funktioniert die Briefwahl in Gunzenhausen

Wahlbenachrichtigungen ab Mitte Februar, Antragsfrist bis 6. März – alle Infos zur Teilnahme und Stichwahl

Die Stadt Gunzenhausen informiert über die Kommunalwahl Bayern 2026 mit Schwerpunkt auf der Briefwahl. Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag am 8. März 2026 und können entweder im Wahllokal oder per Briefwahl teilnehmen.

Briefwahl beantragen

Der Antrag auf Briefwahl muss bis spätestens 6. März 2026, 15 Uhr, im Rathaus eingehen. Die Unterlagen werden ab dem 16. Februar 2026 verschickt. Beantragt werden kann persönlich im Einwohnermeldeamt oder online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.

Stichwahl

Für eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026 können die Unterlagen bereits mit dem Erstantrag angefordert werden, indem ein Extra-Kreuz gesetzt wird.

Inhalt der Wahlunterlagen

Die Wahlunterlagen enthalten Stimmzettel für Landrat, Kreistag, Bürgermeister und Stadtrat. Sie müssen spätestens bis 18 Uhr am Wahltag bei der angegebenen Behörde eingegangen sein.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten unter gunzenhausen.de oder per E-Mail an hauptamt@gunzenhausen.de.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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