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Die Stadt Groß-Umstadt schützt Wildtiere.
Deshalb gibt es eine Leinenpflicht für Hunde.
Die Leinenpflicht gilt nur für kurze Zeit.
Sie gilt vom 1. März bis 30. Juni 2026.
Die Regel gilt überall in der Stadt.
Zum Beispiel:
In dieser Zeit sind viele Tiere sehr empfindlich.
Sie brüten oder ziehen ihre Jungen auf.
Das nennt man: Brut- und Setzzeit.
Setzzeit heißt: Wildtiere bekommen und ziehen ihre Jungen auf.
Bodenbrütende Vögel wie:
Diese Vögel verlassen bei Hundekontakt oft ihr Nest.
Das ist schlecht für ihre Eier und Küken.
Auch Säugetiere sind betroffen, zum Beispiel:
Wenn sie einen fremden Geruch von Menschen oder Hunden spüren,
nehmen die Mütter ihre Jungen nicht mehr an.
Viele Hunde haben einen Jagdtrieb.
Das bedeutet: Sie wollen Wildtiere verfolgen.
Das stört die Tiere sehr und kann sie gefährden.
Die Satzung zur Leinenpflicht können Sie lesen.
Sie steht auf der Website von Groß-Umstadt.
Dort unter „Formulare & Satzungen“.
Hier geht es zur Satzung
Halten Sie Ihren Hund in der Zeit an der Leine.
Schützen Sie damit die Wildtiere.
So bleibt die Artenvielfalt erhalten.
Die Stadt Groß-Umstadt bedankt sich für Ihre Rücksicht!
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Groß-Umstadt
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Veröffentlicht am: Mi, 18. Feb um 13:44 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.