Leinenzwang für Hunde in Gifhorn ab 2025!
Ab April gilt eine neue Regelung zum Schutz der Brutzeit – alle Infos für HundebesitzerLeinenzwang für Hunde in Gifhorn: So schützt die Stadt die heimische Tierwelt
Der Frühling bringt nicht nur die ersten Sonnenstrahlen, sondern auch die jährliche Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit heimischer Wildtiere mit sich. In Gifhorn beginnt diese wichtige Zeit am 1. April 2025 und endet am 15. Juli 2025. Während dieser Phase gilt ein Leinenzwang für Hunde, um die neugeborenen Tiere zu schützen.
Wichtige Informationen zum Leinenzwang
Der Leinenzwang ist eine gesetzliche Vorgabe, die im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verankert ist. Die Regelung betrifft die gesamte freie Landschaft, die auch die Wege und Gewässer umfasst und schließt sowohl städtische als auch ländliche Gebiete ein.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Leinenzwang von 01.04. bis 15.07.2025.
- Ausnahmen gelten für Jagdhunde, Rettungshunde und Blindenführhunde.
- Zusätzliche Regelungen für bestimmte Gebiete mit ganzjährigem Leinenzwang.
- Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
Besondere Vorsicht in Parks und Grünanlagen
Hundebesitzer sind angehalten, auch in den innerstädtischen Bereichen wie Parks und Grünanlagen besonders aufmerksam zu sein. Die Sicherheit der heranwachsenden Tiere steht an erster Stelle, und ein freilaufender Hund kann für die Jungtiere eine tödliche Gefahr darstellen - es handelt sich hier schließlich nicht um ein Hundespielplatz-Liebesdrama!
Die Hundefreilauffläche in Gifhorn
Für all jene, die ihren treuen Begleitern dennoch ermöglichen möchten, sich auszutoben, gibt es eine erfreuliche Nachricht: In Gifhorn wurde eine Hundefreilauffläche eingerichtet. Diese ehemalige Privatfläche des Tierzentrums Im Heidland, gelegen in der Nähe der Hausnummer 11, steht täglich den Hunden und ihren Haltern zur Verfügung.
Einzige Einschränkung: Dreimal wöchentlich werden zwei Stunden lang Hundetrainings durchgeführt. Die Trainingszeiten sind rechtzeitig im Schaukasten vor dem Eingang des Hundeplatzes einsehbar.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen und bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an die Stadt Gifhorn wenden. Der Fachbereich Ordnung steht telefonisch unter 05371 88-289 zur Verfügung. Bei Verstößen gegen den Leinenzwang sind die zuständigen Behörden nicht zimperlich – um die Natur zu schützen, wird hier konsequent durchgegriffen.
Bleiben Sie und Ihre vierbeinigen Freunde also auf der sicheren Seite, während die Natur ihren neuen Nachwuchs großzieht. Und denken Sie daran: Auch wenn der Leinenzwang manchmal eine Herausforderung darstellen kann, gibt es stets Möglichkeiten, den geliebten Hund glücklich und aktiv zu halten!
Mit besten Grüßen,
Frank Kornath
Büro des Bürgermeisters, Stadt Gifhorn
Marktplatz 1, 38518 Gifhorn
Telefon: 05371 88-322
E-Mail: Frank.Kornath@stadt-gifhorn.de
Website: www.stadt-gifhorn.de