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Was ist geplant?

Das Ministerium will die Mietpreisbremse verlängern.
Die Mietpreisbremse schützt Mieter vor zu hohen Mieten.
Sie soll auch nach 2025 gelten.

Aber es gibt Änderungen bei der Gebietskulisse.
Die Gebietskulisse bestimmt, wo die Mietpreisbremse gilt.
Ditzingen soll laut Entwurf nicht mehr dazu gehören.

Stellungnahme der Stadt Ditzingen

Die Stadt Ditzingen ist damit nicht einverstanden.
Sie hat am 24. Oktober 2024 Kritik geäußert.
Die Stadt sagt: Die Daten im Gutachten sind falsch.

Deshalb hat Ditzingen Widerspruch eingelegt.
Der Widerspruch geht an das Statistische Landesamt.
Die Stadt fordert:

  • Keine Entscheidung ohne sichere Daten
  • Abwarten bis zum Urteil zum Zensus 2022

Folgen ohne Mietpreisbremse in Ditzingen

Wenn die Mietpreisbremse wegfällt, passiert folgendes:

  • Keine Mietobergrenze bei neuen Mietverträgen
  • Mieten können bei Bestand bis zu 20 % steigen
  • 15 % Kappungsgrenze entfällt (das begrenzt Mieterhöhungen)
  • Kündigungsschutz nach Eigentumswechsel endet

Die Stadt sieht dies als Nachteil für Mieter.
Sie hat Angst, dass Mieten stark steigen.
Das macht das Wohnen in Ditzingen schwerer.

Erklärung: Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist ein Gesetz.
Es sorgt dafür, dass Mieten nicht zu stark steigen.
Das gilt nur in bestimmten Städten oder Gegenden.
So sollen Mieter besser geschützt werden.

Forderung der Stadt Ditzingen

Die Stadt will gültige und klare Daten.
Sie sagt, Entscheidungen sollen erst danach kommen.
Sonst passt die Regelung nicht zum echten Wohnungsmarkt.

Die Stadt beobachtet die Entwicklung genau.
Sie wartet auf das Ergebnis zum Widerspruch.

Zusammenfassung

Die Mietpreisbremse soll verlängert werden.
Ditzingen soll laut Entwurf ausgeschlossen werden.
Die Stadt Ditzingen ist dagegen.
Sie fordert sichere Daten vor der Entscheidung.
Ohne Mietpreisbremse könnten Mieten stark steigen.
Das würde den Mieterschutz in Ditzingen schwächen.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Ditzingen

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Veröffentlicht am: Mi, 29. Okt um 08:38 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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Vielleicht, aber nur wenn parallel andere Maßnahmen gegen Wohnungsnot eingeführt werden
Grundsätzlich ja, aber mit flexibler Anpassung an aktuelle Marktsituationen