Coburg stärkt Radverkehr mit Fahrradstraßen-Initiative
Die Umwidmung der Allee zur Fahrradstraße ist Teil eines umfassenden Konzepts zur Förderung des Radverkehrs in CoburgDie Stadt Coburg hat einen weiteren Schritt zur Förderung des Radverkehrs in der Stadt unternommen, indem sie einen Teil der Allee, konkret den Abschnitt vom Schlossplatz bis zur Einmündung Brauhof, offiziell zu einer Fahrradstraße erklärte. Diese Entscheidung folgt einem kürzlich vom Stadtrat beschlossenen Radverkehrskonzept und zielt darauf ab, die Bedingungen für Radfahrende in Coburg signifikant zu verbessern.
Autos müssen sich anpassen
Obwohl Autos weiterhin die neu gekennzeichnete Fahrradstraße benutzen dürfen, wird von nun an den Fahrrädern Vorfahrt gewährt. Dies gilt insbesondere zwischen dem Schlossplatz und dem Hahnweg, wo Radfahrer jetzt auch nebeneinander fahren dürfen – ein Privileg, das in den meisten anderen Bereichen des Straßenverkehrs nicht gestattet ist. Kraftfahrzeuge sind angehalten, mit besonderer Vorsicht zu fahren und dürfen Fahrräder nur unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstands von 1,5 Metern überholen. Für alle Verkehrsteilnehmer wird zudem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h festgelegt.
Weitere Fahrradstraßen in Coburg
Die Umwidmung der Allee ist Teil einer größeren Initiative Coburgs, den Radverkehr in der Stadt zu fördern. Zu den bisherigen Fahrradstraßen zählen unter anderem die Alexandrinenstraße, die Austraße in Neuses sowie der Glockenberg vor der Realschule Coburg I. Diese Maßnahmen sollen dabei helfen, eine sichere und effiziente Route für den wachsenden Radverkehr in Coburg zu schaffen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Verbindung wichtiger Punkte innerhalb des Stadtgebiets gelegt wird.
Mit diesen Schritten unterstreicht Coburg sein Bestreben, eine fahrradfreundliche Stadt zu sein, in der Sicherheit und Komfort für Radfahrende an vorderster Stelle stehen. Durch die deutliche Markierung und die speziellen Regelungen in den Fahrradstraßen soll eine sichere und klare Verkehrsführung für alle Beteiligten gewährleistet werden.