Leinenzwang zum Schutz der Wildtiere in Burgwedel

Stadt informiert über wichtige Regelung für Hundebesitzer

Die Stadt Burgwedel informiert über eine wichtige Regelung für Hundebesitzer: Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen alle Hunde in der freien Landschaft an der Leine gehalten werden. Diese Maßnahme gilt für die Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, um die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere zu schützen.

Ausnahmen vom Leinenzwang

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Der Leinenzwang gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde von behördlichen Einheiten oder als ausgebildete Blindenführhunde eingesetzt werden. Diese Ausnahmen dienen dazu, die Funktionsfähigkeit dieser speziell ausgebildeten Hunde sicherzustellen, ohne dabei die Schutzbedürfnisse der Wildtiere zu vernachlässigen.

Zum Wohl der Wildtiere

Der Schutz von Eltern- und Jungtieren in der freien Landschaft ist der Hauptgrund für die Einführung des Leinenzwangs. Hunde können, auch unbewusst, eine Gefahr für die Aufzucht der Wildtiere darstellen. Durch die Anleinenpflicht sollen potenzielle Gefährdungen und Störungen minimiert werden.

Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung

Die Stadt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Leinenpflicht als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einer Geldbuße geahndet werden können. Dies gilt sowohl für absichtliche als auch für fahrlässige Missachtungen der Verordnung. Ziel ist es, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit des Schutzes der Wildtiere zu schaffen und gleichzeitig für eine sichere Umgebung für alle zu sorgen.

Engagement der Stadt

Die Stadt Burgwedel bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und aktive Unterstützung dieser Maßnahme. Durch das Anleinen der Hunde in der angegebenen Zeit leisten die Hundebesitzer einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt. Die Stadt Burgwedel ist bestrebt, die Natur zu schützen und gleichzeitig das Zusammenleben von Menschen, ihren Haustieren und der Wildtiere harmonisch zu gestalten.

Für weitere Informationen und Details zu dieser Regelung verweist die Stadt auf ihre offizielle Webseite.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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