Neue Datenschutzoptionen für Bürger in Bamberg

Widerspruch gegen Datenübermittlung möglich und wie Sie eine Übermittlungssperre einrichten können

Die Stadt Bamberg informiert über neue Möglichkeiten für seine Bürgerinnen und Bürger, Datenschutzrechte aktiv wahrzunehmen. Nach dem Bundesmeldegesetz ist es nun möglich, Widerspruch gegen bestimmte Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dies umfasst die Weitergabe von Informationen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an politische Parteien und Wählergruppen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, der Datenübermittlung an Adressbuchverlage zu widersprechen.

Wie Sie eine Übermittlungssperre einrichten können

Bürgerinnen und Bürger, die eine Übermittlungssperre einrichten möchten, können dies schriftlich oder per E-Mail beantragen. Alternativ ist auch eine persönliche Vorsprache bei der entsprechenden Behörde in Bamberg möglich. Die Sprechzeiten dazu wurden ausführlich bekannt gegeben.

Weitere Informationen und Unterstützung

Für weiterführende Informationen oder Unterstützung stehen spezielle Angebote auf der städtischen Homepage zur Verfügung. Dort finden Interessierte unter dem entsprechenden Reiter "Externe Links" alles Notwendige zur Einrichtung der Übermittlungssperren.

Die Stadt Bamberg betont die Wichtigkeit des aktiven Datenschutzes und ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger, von ihren Rechten Gebrauch zu machen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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