Grüngutabfälle werden ab 10. März wieder im Stadtgebiet abgeholt.
Foto: © Stadt Bamberg, Sonja Seufferth

Grüngutabfuhr in Bamberg: Ab dem 10. März geht's wieder los!

Kostenlose Abholung für Gartenbesitzer – Wichtige Infos und Termine
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Die Abteilung Entsorgung von Bamberg Service freut sich, bekanntgeben zu können, dass ab dem 10. März 2025 wieder kostenlose Abholungen von gebündelten Grüngutabfällen angeboten werden. Dieses Serviceangebot hat sich in der Vergangenheit als äußerst bürgerfreundlich erwiesen, und viele Gartenbesitzer haben die Möglichkeit zur Entsorgung von Gartenabfällen gerne in Anspruch genommen. Um jedoch einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Missbräuche zu vermeiden, wird auf die geltenden Regularien hingewiesen. In der letzten Abfuhrperiode, die im Herbst stattfand, mussten die Mitarbeiter von Bamberg Service leider feststellen, dass es in zahlreichen Fällen zu missbräuchlicher Nutzung des Grüngutabholservices gekommen war. Daher ist es wichtig, die folgenden Regeln im Hinblick auf die Abholung von Grüngutabfällen zu berücksichtigen: 1. **Anmeldung und Bereitstellung**: Eine formelle Anmeldung für die Abholung ist nicht erforderlich. Es ist jedoch notwendig, dass die Gartenabfälle am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr am Gehsteig oder Straßenrand sichtbar bereitgestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Bereitstellung mehrerer Tage im Voraus nicht zulässig ist. Dies ist im Paragraphen 10 der Abfallwirtschaftssatzung geregelt, um sicherzustellen, dass die Abfälle rechtzeitig und organisiert eingesammelt werden können. 2. **Bündelung der Abfälle**: Damit die Abfuhr effizient durchgeführt werden kann, müssen Reisig und Astwerk in Längen von unter einem Meter geschnitten und gebündelt werden. Für die Bündelung sind nur kompostierbare Materialien, wie beispielsweise Juteschnüre, erlaubt. Dies trägt dazu bei, die Umweltauswirkungen der Entsorgung zu minimieren und den recyclingfähigen Anteil der Materialien zu maximieren. 3. **Verpackung kleinerer Abfälle**: Kleinere Gartenabfälle, wie Laub oder Grasschnitt, sollten in Papiersäcken, Kartons oder Holzkisten bereitgestellt werden. Die Verwendung von Plastiksäcken ist nicht gestattet, da diese nicht biologisch abbaubar sind und die Umwelt belasten können. 4. **Haushaltsübliche Mengen**: Die Abfuhr ist ausschließlich auf haushaltsübliche Mengen rein pflanzlicher Abfälle beschränkt. Dazu zählen Grasschnitt, Laub, Baum- und Heckenschnitt sowie andere Gartenabfälle wie Schnittreste von Blumen und Gemüseabfälle. Dies stellt sicher, dass der Service für alle Anwohner verfügbar bleibt und nicht von wenigen übermäßig in Anspruch genommen wird. 5. **Entsorgung von überschüssigen Abfällen**: Für Gartenbesitzer, die Mengen an Grüngut haben, die über das haushaltsübliche Maß hinausgehen, besteht die Möglichkeit, diese direkt zur Kompostanlage Bamberg in der Rheinstr. 4b zu bringen. Auf diese Weise können größere Mengen umweltgerecht entsorgt werden, ohne andere Anwohner zu belasten. Die Abfuhr in den einzelnen Abfuhrbezirken erfolgt an den nachfolgend aufgeführten Terminen: - Abfuhrbezirk 1: Montag, 10. März 2025 - Abfuhrbezirk 2: Dienstag, 11. März 2025 - Abfuhrbezirk 3: Mittwoch, 12. März 2025 - Abfuhrbezirk 4: Donnerstag, 13. März 2025 - Abfuhrbezirk 5: Montag, 17. März 2025 - Abfuhrbezirk 6: Dienstag, 18. März 2025 - Abfuhrbezirk 7: Mittwoch, 19. März 2025 - Abfuhrbezirk 8: Donnerstag, 20. März 2025 - Abfuhrbezirk 9: Montag, 24. März 2025 - Abfuhrbezirk 10: Mittwoch, 26. März 2025 - Abfuhrbezirk 11: Freitag, 28. März 2025 - Abfuhrbezirk 12: Mittwoch, 2. April 2025 Nach Abschluss der regulären Entsorgungsperiode gibt es verschiedene korrekte Möglichkeiten zur Entsorgung von Gartenabfällen. Diese Optionen umfassen die Nutzung der Biotonne, den Grünschnittsack, den Selbsttransport zur Kompostanlage oder die Inanspruchnahme einer professionellen Entsorgungsdienstleistung durch einen privaten Anbieter. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Bürger die korrekten Müllentsorgungsmethoden einhalten. Wer hingegen Grüngut willkürlich an den Straßenrand stellt, macht sich der illegalen Müllentsorgung schuldig, was mit entsprechenden Strafen geahndet werden kann. Um die Stadt Bamberg sauber und attraktiv zu halten, ist die Mitwirkung aller Anwohner erforderlich. Fotonachweis: Stadt Bamberg, Sonja Seufferth Bildunterschrift: Grüngutabfälle werden ab 10. März wieder im Stadtgebiet abgeholt und durch die örtlichen Entsorgungsdienste umweltgerecht entsorgt.
Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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