Feuerwerksverbot in Bambergs Altstadt zum Jahreswechsel
Verbot gilt auch auf Privatgrundstücken in ausgewählten Zonen – Sicherheitsmaßnahmen am Kranen und MichaelsbergZum Jahreswechsel gelten in Bamberg wieder Feuerwerksverbotszonen in der Altstadt, Altenburg, Michaelsberg und erstmals temporär am Kranen. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist dort auch auf Privatgrundstücken untersagt, um historische Bauten, öffentliche Einrichtungen und Menschen zu schützen. Bundesweit verboten ist Feuerwerk zudem in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen.
Am Kranen gilt das Verbot am 31. Dezember 2025 von 23:30 Uhr bis 0:45 Uhr wegen der Veranstaltung „Feuerwerk für alle“. Zugänge zum Michaelsberg werden durch Sicherheitsdienste kontrolliert. Hausbesitzer sollten Gebäudeöffnungen verschließen und Brandgut entfernen, um Schäden zu vermeiden.
Der Verkauf von Feuerwerk der Klasse II an Erwachsene ist vom 29. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026 erlaubt, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar. Weitere Informationen und Lagepläne der Verbotszonen sind bei der Stadt Bamberg erhältlich.