Anmeldung erforderlich für das Verbrennen von Gartenabfällen in Bad Soden

Wichtige Regeln und Hinweise für die ordnungsgemäße Entsorgung von Gartenabfällen

Bad Soden am Taunus, 23. April 2024 – Mit den ersten warmen Tagen beginnen wieder die Gartenarbeiten, und nicht selten fallen dabei größere Mengen an Gartenabfällen an. Die Stadt Bad Soden weist darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle angemeldet werden muss und unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.

Rauchbelästigung minimieren

Das Verbrennen ist ausschließlich bei trockenem Wetter gestattet, um die Rauchentwicklung so gering wie möglich zu halten. Beim Anzünden des Feuers dürfen keine zusätzlichen Brennstoffe verwendet werden. Zudem ist eine permanente Beaufsichtigung des Feuers erforderlich, um Sicherheit zu gewährleisten.

Online-Formular für die Anmeldung

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das benötigte Formular für die sogenannte Brennanzeige auf der städtischen Webseite herunterladen. Es informiert über die zu beachtenden Auflagen wie Mindestabstände und erlaubte Verbrennungszeiten. Die Verbrennung ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr gestattet. Das Ausfüllen der Anzeige ist auch eine Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorgaben.

Bürgerbüro als Anlaufstelle

Das Bürgerbüro in Bad Soden nimmt die Anmeldungen entgegen und bietet Kopien für das Ordnungsamt an, um im Falle von Beschwerden prüfen zu können, ob eine Anmeldung vorlag. Das Original des Formulars erhalten die Anmeldenden als Beleg.

Vorsicht bei Hitze und Trockenheit

Die Stadt erinnert daran, dass während langer Hitzeperioden und an besonders heißen Tagen ein generelles Verbrennungsverbot aus Brandschutzgründen in Kraft treten kann.

Weitere Informationen und aktuelle Nachrichten aus Bad Soden sind auf der städtischen Webseite zu finden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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