Temporäre Einbahnstraßenregelung in Bad Homburg
Verkehrsanpassungen während der Fahrbahnsanierung in der Straße Am NussgrundDie Stadt Bad Homburg kündigt an, dass in der Straße "Am Nussgrund", zwischen der Wetterauer Straße und der Kastanienstraße, temporär eine Einbahnstraßenregelung eingeführt wird. Diese Regelung tritt ab dem 30. August 2024 in Kraft und endet am 5. September 2024. Während dieses Zeitraums wird der Verkehr ausschließlich in Fahrtrichtung Kastanienstraße ermöglicht.
Grund für die Maßnahme
Der Hauptgrund für die Einrichtung der Einbahnstraßenregelung ist die Durchführung einer halbseitigen Fahrbahnsanierung. Diese Maßnahme ist zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Infrastruktur notwendig.
Umleitung für den Verkehr
Um den Verkehrsfluss trotz der Baumaßnahmen zu gewährleisten, wird eine Umleitung eingerichtet. Die empfohlene Umleitungsstrecke führt über die Seulberger Straße und die Wetterauer Straße. Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Umleitungsbeschilderung zu beachten und entsprechend zu folgen.
Weitere Informationen
Für weitere Details zur Verkehrsführung, zu den Baumaßnahmen oder zu möglichen Beeinträchtigungen können Bürgerinnen und Bürger die offizielle Website der Stadt Bad Homburg konsultieren. Die Stadt setzt sich dafür ein, die Unannehmlichkeiten während der Bauphase so gering wie möglich zu halten und dankt allen Betroffenen für ihr Verständnis und ihre Kooperation.
Datenschutz und Nachhaltigkeit
Die Stadt Bad Homburg betont zudem, dass alle rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eingehalten werden. In einem weiteren Schritt zur Nachhaltigkeit appelliert die Stadtverwaltung an alle Empfänger, diese Information digital zu nutzen und auf einen Ausdruck zu verzichten, sofern nicht unbedingt nötig.