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Winterdienst in der Kurstadt: Was Anlieger wissen mĂŒssen

Pflichten zur SchneerĂ€umung und Streuung auf Gehwegen und Fahrbahnen im Überblick

In der BĂ€der-Kurstadt sind Straßenanlieger verpflichtet, Gehwege und bei fehlenden Gehwegen die angrenzenden FahrbahnflĂ€chen bis zu einer Breite von einem Meter von Eis und Schnee zu rĂ€umen – an FußgĂ€ngerzonen sogar bis zu zwei Metern. Die RĂ€um- und Streupflicht gilt werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr und endet spĂ€testens um 21 Uhr; bei erneutem Schneefall ist mehrmaliges RĂ€umen erforderlich. Abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt mĂŒssen eingesetzt werden, um Rutschgefahren zu minimieren, und bei Tauwetter ist darauf zu achten, dass Schmelzwasser ungehindert abfließen kann. Die stĂ€dtische Straßenreinigungssatzung definiert diese Pflichten und empfiehlt die Veröffentlichung der Informationen nur bei Bedarf.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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