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Winterdienst in der Kurstadt: Was Anlieger wissen mĂĽssen

Pflichten zur Schneeräumung und Streuung auf Gehwegen und Fahrbahnen im Überblick

In der Bäder-Kurstadt sind Straßenanlieger verpflichtet, Gehwege und bei fehlenden Gehwegen die angrenzenden Fahrbahnflächen bis zu einer Breite von einem Meter von Eis und Schnee zu räumen – an Fußgängerzonen sogar bis zu zwei Metern. Die Räum- und Streupflicht gilt werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr und endet spätestens um 21 Uhr; bei erneutem Schneefall ist mehrmaliges Räumen erforderlich. Abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt müssen eingesetzt werden, um Rutschgefahren zu minimieren, und bei Tauwetter ist darauf zu achten, dass Schmelzwasser ungehindert abfließen kann. Die städtische Straßenreinigungssatzung definiert diese Pflichten und empfiehlt die Veröffentlichung der Informationen nur bei Bedarf.

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