ÖPNV-Anpassungen wegen Baustelle: Was Pendler wissen sollten

Entdecken Sie die Veränderungen im Busverkehr und die Auswirkungen auf Ihre tägliche Route ab dem 4. Februar 2025.

Am 3. Februar 2025 wurde bekanntgegeben, dass die mehrmonatige halbseitige Straßensperrung im Bereich der Kinzigstraße/Kinzigbrücke auch Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) haben wird. Diese Baumaßnahme erfordert Anpassungen im Linienverkehr, die ab dem 4. Februar wirksam werden.

Änderungen im Busverkehr: Linie 207

Die Linie 207, die in Fahrtrichtung Sinzheim verkehrt, wird ab der Haltestelle "Schweigrother Platz" über die B500 umgeleitet. Diese Umleitung führt dazu, dass die Haltestellen "Hubertusstraße" und "Bauernfeldstraße" ersatzlos entfallen. Der nächste reguläre Stopp erfolgt an der Haltestelle "Gewerbepark Cité", bevor die Linie ihren regulären Fahrweg fortsetzt. Wichtig zu beachten ist, dass die Gegenrichtung dieser Linie von den Änderungen nicht betroffen ist.

Änderungen im Abendverkehr: Linien 201/205

Auch die Linien 201 und 205 im Abendverkehr sind von den Verkehrsmaßnahmen betroffen. Ab der Haltestelle "Schweigrother Platz" führt die Strecke über die B500 in Richtung Stadtmitte bis zur Ausfahrt Feuerwehr, bevor sie auf die reguläre Fahrstrecke zurückkehrt. Die Haltestellen "Im Metzenacker" und "Schwarzwaldstraße" werden regulär bedient. Auch hier bleibt die Gegenrichtung unverändert.

Betroffene Haltestellen und Weiterleitung

  • Linie 207: Entfall der Haltestellen "Hubertusstraße" und "Bauernfeldstraße". Nächster Halt: "Gewerbepark Cité".
  • Linie 201/205: Bedienung der Haltestellen "Im Metzenacker" und "Schwarzwaldstraße" bleibt unverändert.

Auswirkungen der Baustelle

Die Anpassungen im Linienverkehr sind notwendig, um den Baufortschritt im Bereich der Kinzigstraße/Kinzigbrücke sicherzustellen. Für viele Pendler und Anwohner könnte dies eine temporäre Herausforderung darstellen. Die Verantwortlichen empfehlen, sich rechtzeitig über die neuen Fahrpläne zu informieren.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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