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Neue Anmeldepflicht für Bodenaushub auf Deponie Tiefloch

Seit Januar 2024 sind Sichtkontrollen, Materialprüfungen und PFAS-Analysen vor Anlieferung verpflichtend

Neue Regelungen für Bodenaushub auf der Deponie Tiefloch

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Bodenaushubabfälle vor der Deponieanlieferung auf der Deponie Tiefloch bei den Stadtwerken Baden vorangemeldet werden. Kleinanlieferungen bis 10 Kubikmeter erfordern eine Sichtkontrolle, während Großmengen eine umfassende Materialcharakterisierung und Dokumentation benötigen. Für Abfälle aus Verdachtsflächen ist zusätzlich eine PFAS-Analyse verpflichtend.

Rechtlicher Hintergrund und Ablauf

Die Regelungen basieren auf der Deponieverordnung (§ 8 DepV) und weiteren fachlichen Vorgaben und schreiben eine lückenlose Prüfung und Dokumentation vor. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail, und eine Anlieferung ist erst nach Prüfung und Freigabe zulässig.

Kontakt für Anlieferungen

Für Anmeldungen und Rückfragen steht die E-Mail aushub@swbad.de zur Verfügung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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