Leinenpflicht und Hundeverbot in Baden

Stadt weist auf Bußgelder hin und bietet kostenlose Beutelspender für Hundekot an

Leinenpflicht und Hundeverbot in Baden

In Baden gilt in allen öffentlichen Grünanlagen Leinenpflicht für Hunde, insbesondere in Bereichen wie dem Wörthböschelpark, Obstgut Leisberg und rund um das Stadtmuseum. Die Gönneranlage ist komplett hundeverboten. Ein Teil der Klosterwiese steht als Freilauffläche ohne Leine zur Verfügung.

Regelungen und Konsequenzen

Das Nichtanleinen und das Nichtentsorgen von Hundekot sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern geahndet. Kostenlose Beutelspender sind in der Innenstadt und in Grünanlagen sowie in Bürgerbüros erhältlich.

Appell der Stadt

Die Stadt Baden bittet alle Hundehalter, die Vorschriften einzuhalten, um ein rücksichtsvolles Miteinander in den öffentlichen Anlagen sicherzustellen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.