
Leinenpflicht und Hundeverbot in Baden
Stadt weist auf Bußgelder hin und bietet kostenlose Beutelspender für Hundekot anLeinenpflicht und Hundeverbot in Baden
In Baden gilt in allen öffentlichen Grünanlagen Leinenpflicht für Hunde, insbesondere in Bereichen wie dem Wörthböschelpark, Obstgut Leisberg und rund um das Stadtmuseum. Die Gönneranlage ist komplett hundeverboten. Ein Teil der Klosterwiese steht als Freilauffläche ohne Leine zur Verfügung.
Regelungen und Konsequenzen
Das Nichtanleinen und das Nichtentsorgen von Hundekot sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern geahndet. Kostenlose Beutelspender sind in der Innenstadt und in Grünanlagen sowie in Bürgerbüros erhältlich.
Appell der Stadt
Die Stadt Baden bittet alle Hundehalter, die Vorschriften einzuhalten, um ein rücksichtsvolles Miteinander in den öffentlichen Anlagen sicherzustellen.