
Laubbläser nur zu bestimmten Zeiten erlaubt
Baden: Motorisierte Laubsammler dürfen werktags nur von 9-13 und 15-17 Uhr betrieben werdenDie Stadt Baden weist darauf hin, dass motorisierte Laubsammler und Laubbläser in Wohngebieten sowie erholungsnahen Bereichen nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr betrieben werden dürfen. Werktage sind dabei Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die Verwaltung bittet alle Bürger, die vorgeschriebenen Zeiten einzuhalten, um Lärmstörungen zu vermeiden. Bei Fragen steht die Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz unter 07221/93-1501 zur Verfügung.