Neue Hundesteuersatzung in Bad Camberg

Anpassung nach neuer Mustersatzung

Neue Hundesteuersatzung in Bad Camberg

Die Stadt Bad Camberg führt aufgrund neuer Vorgaben des Hessischen Städte- und Gemeindebundes e.V. (HSGB) eine Anpassung der Hundesteuersatzung durch. Diese notwendige Veränderung bringt für Hundehalter einige Neuerungen.

Wichtige Änderungen für Hundehalter

Mit der neuen Satzung wird bei der Anmeldung eines Hundes zukünftig die Abgabe eines Farbfotos des Tieres erforderlich. Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Steuerbefreiung für schwerbehinderte Hundehalter, für die nun ein Ausbildungsnachweis des Hundes vorgelegt werden muss. Für bereits angemeldete Hunde entfällt die Nachreichung dieser Nachweise; die Neuregelungen gelten ausschließlich für Neuanmeldungen.

Anpassung der Steuersätze

Die Stadt nutzt die Gelegenheit, um die Steuersätze für das Halten von Hunden anzupassen, die seit Januar 2016 unverändert geblieben sind. Die Anpassung erfolgt im Einklang mit den Steuersätzen in Nachbarkommunen. Ziel ist es, unnötigen Verwaltungsaufwand und damit verbundene Kosten zu minimieren, indem Satzungsänderungen genutzt werden, um Steuersätze auf ein aktuelles Niveau zu bringen.

Neue Steuersätze ab Juli

Die angepassten Steuersätze sehen wie folgt aus: Der Steuersatz für den ersten Hund erhöht sich von 48 Euro auf 60 Euro, für den zweiten Hund von 96 Euro auf 100 Euro und für den dritten und weitere Hunde von 96 Euro auf 130 Euro. Diese Änderungen treten mit der Zahlung der Hundesteuer am 1. Juli in Kraft.

Information für Hundehalter

Die Stadtverwaltung Bad Camberg lädt alle Hundehalterinnen und -halter ein, sich über die neuen Steuersätze und Änderungen zu informieren. Weiterführende Informationen sind bei der Stadtverwaltung erhältlich.

Die Stadt Bad Camberg und die Stadtverordnetenversammlung hoffen auf das Verständnis aller Betroffenen für diese notwendigen Anpassungen in der Hundesteuerpolitik.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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