Neue Hundesteuersatzung in Bad Camberg
Anpassung nach neuer MustersatzungNeue Hundesteuersatzung in Bad Camberg
Die Stadt Bad Camberg fĂŒhrt aufgrund neuer Vorgaben des Hessischen StĂ€dte- und Gemeindebundes e.V. (HSGB) eine Anpassung der Hundesteuersatzung durch. Diese notwendige VerĂ€nderung bringt fĂŒr Hundehalter einige Neuerungen.
Wichtige Ănderungen fĂŒr Hundehalter
Mit der neuen Satzung wird bei der Anmeldung eines Hundes zukĂŒnftig die Abgabe eines Farbfotos des Tieres erforderlich. Eine weitere wesentliche Ănderung betrifft die Steuerbefreiung fĂŒr schwerbehinderte Hundehalter, fĂŒr die nun ein Ausbildungsnachweis des Hundes vorgelegt werden muss. FĂŒr bereits angemeldete Hunde entfĂ€llt die Nachreichung dieser Nachweise; die Neuregelungen gelten ausschlieĂlich fĂŒr Neuanmeldungen.
Anpassung der SteuersÀtze
Die Stadt nutzt die Gelegenheit, um die SteuersĂ€tze fĂŒr das Halten von Hunden anzupassen, die seit Januar 2016 unverĂ€ndert geblieben sind. Die Anpassung erfolgt im Einklang mit den SteuersĂ€tzen in Nachbarkommunen. Ziel ist es, unnötigen Verwaltungsaufwand und damit verbundene Kosten zu minimieren, indem SatzungsĂ€nderungen genutzt werden, um SteuersĂ€tze auf ein aktuelles Niveau zu bringen.
Neue SteuersÀtze ab Juli
Die angepassten SteuersĂ€tze sehen wie folgt aus: Der Steuersatz fĂŒr den ersten Hund erhöht sich von 48 Euro auf 60 Euro, fĂŒr den zweiten Hund von 96 Euro auf 100 Euro und fĂŒr den dritten und weitere Hunde von 96 Euro auf 130 Euro. Diese Ănderungen treten mit der Zahlung der Hundesteuer am 1. Juli in Kraft.
Information fĂŒr Hundehalter
Die Stadtverwaltung Bad Camberg lĂ€dt alle Hundehalterinnen und -halter ein, sich ĂŒber die neuen SteuersĂ€tze und Ănderungen zu informieren. WeiterfĂŒhrende Informationen sind bei der Stadtverwaltung erhĂ€ltlich.
Die Stadt Bad Camberg und die Stadtverordnetenversammlung hoffen auf das VerstĂ€ndnis aller Betroffenen fĂŒr diese notwendigen Anpassungen in der Hundesteuerpolitik.