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Am 12. Februar früh morgens gab es einen Diebstahl.
Ein Mann wollte ein Fruchtsaftgetränk stehlen.
Das Getränk kostete 0,79 Euro.
Die Tat war um 03:15 Uhr.
Die Bundespolizei griff schnell ein.
Der Mann ist 36 Jahre alt.
Besonders ist: Er kam erst vor einem Tag aus dem Gefängnis.
Gefängnis heißt: Eine Justizvollzugsanstalt, wo Menschen ihre Strafe absitzen.
Die Polizei prüfte die Daten vom Mann.
Er hatte schon mehrere Diebstähle gemacht.
Er hat keinen festen Wohnsitz.
Der Staatsanwalt stellte noch in der Nacht einen Haftantrag.
Haftantrag bedeutet: Er will einen Haftbefehl bekommen.
Haftbefehl:
Ein Richter erlaubt, eine Person zu verhaften.
Die Person kommt dann in Untersuchungshaft.
Der Mann wurde zum Richter gebracht.
Der Richter gab den Haftbefehl.
Der Mann musste wieder ins Gefängnis.
Die Bundespolizei startete sofort ein neues Verfahren.
Es geht weiter um den Diebstahl.
Bahnhöfe sind besonders sicherheitskritische Orte.
Die Behörden haben viel Arbeit mit solchen Fällen.
Diese Polizei ist für viele Bahnhöfe zuständig.
Sie arbeitet in Mittelfranken, Nordschwaben, Oberbayern und Forchheim.
Hier einige Zahlen:
Die Polizei sorgt hier für Sicherheit und Strafverfolgung.
Die Meldung kam von der Bundespolizeidirektion München.
Am 12. Februar 2026 um 14:59 Uhr.
Der Fall zeigt, wie die Polizei Bahnhöfe überwacht.
Er zeigt auch, dass es schwierig ist, Straftäter dauerhaft zu stoppen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Do, 12. Feb um 14:03 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.