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Am 19. November 2025 kontrollierten Bahn-Mitarbeiter in einem Zug einen Mann.
Der Zug fuhr von Baden nach Kehl.
Der Mann aus Armenien hatte keinen gültigen Fahrschein.
Die Bahn meldete das der Bundespolizei.
Die Bundespolizei überprüfte den Mann am Bahnhof Offenburg.
Der Mann ist 45 Jahre alt.
Er sagte, er sei frisch nach Deutschland gekommen.
Die Polizei prüfte seine Daten.
Die Polizei fand heraus:
Während der Kontrolle gab es Probleme.
Der Mann wollte nicht mitmachen.
Er beleidigte sogar die Polizisten.
Fünf Tage vorher wurde der Mann schon abgeschoben.
Das war am 14. November 2025.
Er wurde mit dem Dublin-Verfahren nach Frankreich gebracht.
Dublin-Verfahren bedeutet:
Trotz Abschiebung war der Mann wieder in Deutschland.
Das ist verboten.
Die Polizei schickte den Mann zurück nach Frankreich.
Es gibt Strafanzeigen gegen ihn wegen:
Solche Fälle zeigen:
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Do, 20. Nov um 08:43 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.