Visumskandal am Münchner Flughafen: Tunesierin erlebt unerwartete Einreiseverweigerung
Arbeiten in Deutschland? Unklare Dokumente führen zu rechtlichen Scherben und Rückführung nach Tunesien.Am Flughafen München kam es kürzlich zu einem Vorfall, bei dem einer tunesischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland verweigert wurde. Diese Entscheidung wurde im Rahmen der regulären Grenzkontrolle getroffen, nachdem die Bundespolizisten Unregelmäßigkeiten in der Dokumentation der 33-jährigen Frau feststellten.
Details zum Vorfall
Die Reisende war am Freitag, den 31. Januar, mit dem Flug BJ280 aus Tunis am Münchner Flughafen angekommen. Bei der Befragung durch die Beamten der Bundespolizei gab sie an, beabsichtigt zu haben, in einem Hotel in Garmisch-Partenkirchen zu arbeiten. Eine darauffolgende Überprüfung ergab jedoch, dass der Arbeitsvertrag bereits im vergangenen Jahr gekündigt worden war. Da sie keinen neuen Arbeitsvertrag vorlegen konnte, wurde das Visum auf Grundlage der fehlenden Beschäftigungsgrundlage aufgehoben.
Rechtliche Konsequenzen
Infolge der Entdeckung der Unregelmäßigkeiten wurde gegen die Frau eine Strafanzeige wegen des Gebrauchs eines durch unrichtige Angaben erlangten Visums gestellt. Zudem wurde ihr wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise eine Strafanzeige auferlegt. Als Konsequenz der Verstöße musste sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp über 1.000 Euro entrichten.
Rückführung nach Tunesien
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ist geplant, die Frau noch am selben Tag nach Tunesien zurückzuführen.
Rolle der Bundespolizei am Flughafen München
Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit über 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Zu ihren zentralen Aufgaben gehört der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität sowie die Abwehr von Gefahren im Bereich der Bahnanlagen des Bundes. Zudem ist sie für die Sicherheit der Bahnreisenden und die Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz des zivilen Luftverkehrs zuständig.
Die Bundespolizei zeigt auch in den sozialen Medien Präsenz und informiert über besondere Anlässe auf ihrem Twitter-Kanal. Interessierte können sich als Follower der Twitter-Seite @bpol_by informieren.