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Am 31. Januar 2026 gab es einen Vorfall am Flughafen.
Eine Frau aus Marokko wurde kontrolliert.
Sie kam mit einem Flug aus Fes.
Die Frau zeigte zwei wichtige Papiere:
Die Frau sagte, sie wolle ihren Mann besuchen.
Ihr Mann lebt in Deutschland.
Sie wollte ihn nur für wenige Tage sehen.
Außerdem sagte die Frau, sie hatte keinen Termin.
Der Termin war für die Visumsbeantragung bei Spanien.
Die Behörden fanden falsche Angaben im Visumsantrag.
Die Frau hatte den Reisezweck falsch gesagt.
Das nennt man Visumserschleichung.
Visumserschleichung bedeutet:
Die Frau durfte nicht nach Deutschland einreisen.
Ihr Visum wurde ungültig gemacht.
Am 1. Februar 2026 wurde sie zurückgeschickt.
Sie flog von Frankfurt-Hahn nach Nador in Marokko.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg war zuständig.
Sie sorgt für die Einhaltung der Gesetze.
Sie kontrolliert die Grenzen in diesem Gebiet.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Mo, 2. Feb um 09:37 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.