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Am 29. Dezember 2025 hielt die Polizei einen Autofahrer an.
Der Fahrer war 61 Jahre alt.
Die Kontrolle passierte auf einer Staatsstraße.
Die Polizei fand ein Messer im Auto.
Das Messer lag im Seitenfach der Fahrertür.
Die Klinge des Messers war 18 Zentimeter lang.
Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen in Deutschland.
Es sagt, welche Waffen erlaubt sind und welche nicht.
Ein feststehendes Messer darf man nicht einfach so mitnehmen.
Die Klinge darf nicht länger als 12 Zentimeter sein, wenn Sie das Messer tragen.
Das Messer bei dem Fahrer war länger.
Das Führen des Messers war daher verboten.
Die Polizei schrieb eine Anzeige gegen den Fahrer.
Das bedeutet: Er hat gegen das Gesetz verstoßen.
Außerdem wurde die Waffenbehörde informiert.
Diese prüft jetzt den Fall genauer.
Folgende Regeln gelten in Deutschland:
Die Polizei Rheinland-Pfalz gibt diese Infos frei zum Veröffentlichen.
Weitere Details zum Fall sind noch nicht bekannt.
Bitte achten Sie darauf, welche Messer Sie im Auto mitnehmen.
So vermeiden Sie Probleme mit dem Gesetz.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 09:11 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.