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Am Sonntag, dem 7. September 2025, gab es eine Kontrolle.
Die Bundespolizei prüfte ein Fahrzeug aus Frankreich.
Das war am Grenzübergang Kehl Europabrücke.
Die Kontrolle passierte am frühen Morgen.
Sie ist eine normale Kontrolle an der Grenze.
Der 20-jährige Fahrer zeigte seinen Ausweis.
Der Ausweis war eine französische Identitätskarte.
Die Polizei fand dabei einen Schlagstock im Auto.
Der Schlagstock lag im Handschuhfach.
Ein Schlagstock ist eine Waffe.
Das Mitführen von Schlagstöcken ist in Deutschland verboten.
Das steht im Waffengesetz.
Waffengesetz: Das Gesetz sagt, welche Waffen erlaubt sind.
Wer gegen das Gesetz verstößt, bekommt eine Strafe.
Die Polizei nahm den Schlagstock weg.
Sie schrieb eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Fahrer.
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige heißt: Es gab eine Regelverletzung.
Nach der Kontrolle durfte der Fahrer weiterfahren.
Die Bundespolizei will die Grenze sicher machen.
Sie will verhindern, dass Verbotenes mitkommt.
Regelmäßige Kontrollen helfen, das Gesetz zu schützen.
So bleibt die Einreise sicher für alle Menschen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an:
Bundespolizeiinspektion Offenburg
Sie geben Auskünfte und beantworten Fragen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Mo, 8. Sep um 09:52 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.