Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
markdown
Am Freitag, 1. August 2025, meldete ein Nachbar
in der Liegnitzer Straße eine verdächtige Person.
Die Polizei und das Ordnungsamt kamen schnell zum Haus.
Sie fanden einen 43 Jahre alten Mann im Keller.
Er hatte dort nichts zu suchen.
Der Mann wohnte vorher in einer Wohnung im Haus.
Der Vermieter, die Stadt Einbeck, kündigte die Wohnung.
Das heißt: Der Mann musste ausziehen.
Statt eine neue Wohnung zu suchen,
schlief er auf einem Sofa im Keller.
Die Polizei sah, dass der Mann Strom klaute.
Er hatte eine Verteilerdose manipuliert.
Entziehung elektrischer Energie heißt:
Strom heimlich benutzen ohne zu bezahlen.
Das ist eine Straftat.
Die Polizei machte eine Anzeige gegen ihn.
Die Vorwürfe sind:
Die Stadt Einbeck verbot ihm den Zutritt zum Haus.
Er darf das Gebäude und das Grundstück nicht mehr betreten.
Die Nachbarn sprechen viel über den Fall.
Sie machen sich Gedanken über:
Die Polizei bittet:
Melden Sie ungewöhnliche Dinge in Ihrem Haus schnell.
So bleibt das Zusammenleben sicher und gut.
Eigentümer und Mieter sollen aufeinander achten.
```
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Sa, 2. Aug um 05:37 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.