Übersetzung in Einfache Sprache

Verkehrsunfall in Meckenheim am 01.09.2025

Am 1. September 2025 gab es einen Unfall in Meckenheim.
Der Unfall war im Kreuzpfad.
Ein Auto war richtig geparkt.
Dieses Auto wurde beschädigt.
Der Schaden ist am vorderen Kotflügel.
Das ist die vordere Seite vom Auto, neben dem Rad.

Der Unfall passierte zwischen 8:00 und 17:40 Uhr.
Das Auto, das den Schaden verursacht hat, fuhr den Kreuzpfad entlang.
Dann fuhr dieses Auto schnell weg.
Das nennt man „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.
Das bedeutet: Der Fahrer ging weg.
Er sagte nicht, wer er ist.
Er gab keine Informationen zum Unfall.

Was ist passiert?

Die Polizei denkt:
Ein Auto fuhr die Straße entlang.
Es gab Gegenverkehr, also ein weiteres Auto kam.
Weil die Straße eng ist, musste der Fahrer ausweichen.
Dabei streifte er das geparkte Auto.

Schaden am Auto

  • Beschädigt ist der vordere Kotflügel auf der Fahrerseite.
  • Der Schaden kostet etwa 750 Euro.
  • Der Unfall war am 1. September 2025.
  • Die Unfallzeit war von 8:00 bis 17:40 Uhr.
  • Ort: Kreuzpfad in Meckenheim.

Was bedeutet „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“?

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort heißt:
Jemand hat einen Unfall gehabt.
Aber er ist weggefahren.
Er hat keine Daten angegeben.
Das ist auch als „Fahrerflucht“ bekannt.

Polizei sucht Zeugen

Die Polizei braucht Ihre Hilfe.
Sie fragt: Haben Sie den Unfall gesehen?
Oder wissen Sie etwas zum Fahrer?
Dann melden Sie sich bitte bei der Polizei.

Kontakt:

  • Polizeiinspektion Haßloch
  • Bitte Hinweise zum Unfall geben

Warum sind Zeugen wichtig?

Zeugen helfen bei der Aufklärung.
Auch wenn der Unfall-Fahrer nicht hilft.
Sie können so helfen, den Unfall aufzuklären.
Das ist wichtig für alle Verkehrsteilnehmer.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion

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Veröffentlicht am: Di, 2. Sep um 14:16 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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