Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Dienstag, den 13. Januar 2026, gab es einen Unfall.
Der Unfall war auf dem Parkplatz vom Ring-Center.
Das Ring-Center liegt am Stadtring in Nordhorn.
Zwischen 10:30 und 11:15 Uhr wurde ein roter Renault Kadjar beschädigt.
Der Fahrer oder die Fahrerin ist nicht bekannt.
Die Person fuhr weg und kümmerte sich nicht um den Schaden.
Die Fahrzeugbesitzerin stellte ihr Auto auf dem Parkplatz ab.
Sie wollte ins Ring-Center gehen.
Als sie zurückkam, sah sie den Schaden am Auto.
Die Polizei sagt:
Der Schaden entstand vielleicht beim Ein- oder Ausparken.
Fahrerflucht heißt: Man verlässt den Unfallort.
Man hilft nicht bei der Schadensregulierung.
Das ist verboten und kann bestraft werden.
Das steht im Gesetz unter § 142 StGB.
Das ist ein Teil vom Strafgesetzbuch.
Wer wegfährt, ohne sich zu melden, macht sich strafbar.
Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim bittet um Hinweise.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie:
So erreichen Sie die Polizei:
Telefon: 05921 / 3090
Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle.
Bei Fahrerflucht haben die Opfer oft viel Ärger.
Das Auto muss repariert werden.
Viele Menschen verlieren dadurch Geld.
Deshalb braucht die Polizei Zeugen.
Zeugen helfen, den Unfall aufzuklären.
Sie helfen, den Verursacher zu finden.
Die Polizei zählt auf Ihre Unterstützung.
Nur so kann der Schaden gut geklärt werden.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 11:22 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.