Softair-Pistole am Grenzübergang entdeckt

Bundespolizei stoppt 26-jährigen Franzosen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

Am 19. November 2025 kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Altenheim einen 26-jährigen Franzosen und fand im Fahrzeug eine in ein T-Shirt gewickelte Softair-Pistole, die beschlagnahmt wurde. Diese Luftdruckwaffe unterliegt in Deutschland dem Waffengesetz, wenn Verwechslungsgefahr oder Energiegrenzen bestehen. Gegen den Mann wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingereicht. Routinemäßige Grenzkontrollen dienen der Sicherheit und sollen den illegalen Transport von Waffen verhindern.

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