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In Leinefelde kontrollierte die Polizei einen Autofahrer.
Der Mann war 42 Jahre alt.
Die Kontrolle war gegen 11:30 Uhr.
Sie fand in der Triftstraße statt.
Die Polizei prüfte, ob der Fahrer fahren durfte.
Die Polizei machte einen Drogenvortest.
Der Test zeigte Cannabis.
Cannabis ist eine Droge.
Der Fahrer gab zu, Cannabis zu nehmen.
Die Polizei nahm dem Mann Blut ab.
Er durfte nicht weiterfahren.
Die Polizei begann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Ordnungswidrigkeitenverfahren bedeutet:
Die Polizei sagte nichts zu weiteren Folgen.
Cannabis zu nehmen und dann zu fahren, ist verboten.
Das sagt das Straßenverkehrsgesetz.
Dieses Gesetz schützt alle Menschen im Verkehr.
Die Polizei macht solche Kontrollen oft.
So will sie Unfälle verhindern.
Der Fall in Leinefelde zeigt:
Verkehrskontrollen sind wichtig.
Die Polizei sorgt für Sicherheit.
Der Mann muss mit Folgen rechnen.
Die Blutuntersuchung entscheidet über weitere Schritte.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 09:03 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.