Übersetzung in Einfache Sprache

Temporäres Mitführverbot an Bahnhöfen Augsburg und Nürnberg

Die Bundespolizei München sagt:
Vom 28. November 2025, 6:00 Uhr, bis 4. Januar 2026, 24:00 Uhr, gilt ein Mitführverbot.

Das Verbot gilt an den Hauptbahnhöfen Augsburg und Nürnberg.
Es gilt nur in dieser Zeit.

Das Ziel ist mehr Sicherheit.
Vor allem in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel.


Wo gilt das Mitführverbot genau?

Das Verbot gilt in diesen Bereichen:

  • Alle Gebäude der Bahnhöfe
  • Haltepunkte
  • Personentunnel
  • Bahnsteige aller zugänglichen Ebenen

Sie dürfen keine gefährlichen Gegenstände mitnehmen. Dazu gehören:

  • Gefährliche Werkzeuge
  • Schusswaffen und Schreckschusswaffen
  • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
  • Messer

Warum gibt es das Verbot?

Es gibt mehr Reisende in dieser Zeit.
Die Polizei will Risiken verringern.
Auf Schildern sehen Sie Informationen zum Verbot.


Was passiert bei einem Verstoß?

Die Polizei kontrolliert streng.
Wenn Sie gegen das Verbot verstoßen, können folgende Schritte folgen:

  • Sicherstellung der Waffen oder Gegenstände
  • Straf- oder Bußgeldverfahren
  • Zwangsgelder
  • Platzverweise
  • Bahnhofsverbote

Ausnahmen gibt es in speziellen Regeln.


Wichtige Infos zum Waffenrecht

Das müssen Sie wissen:

  • Manche Waffen sind verboten oder brauchen Erlaubnis.
  • Erlaubnisse wie der „kleine Waffenschein“ gelten für bestimmte Waffen.
  • Waffen schützen nicht immer vor Gefahren.
  • Sie können Streit verschlimmern.
  • Helfer können Täter und Opfer schwer unterscheiden.
  • Waffen können gegen Sie selbst benutzt werden.
  • Waffen führen zu rechtlichen und finanziellen Problemen.

Erklärungen:

  • Allgemeinverfügung: Eine Anordnung für viele Personen oder Fälle.
  • Kleiner Waffenschein: Erlaubnis für Schreckschuss- und Signalwaffen.

Zuständigkeit der Bundespolizei Nürnberg

Die Bundespolizei Nürnberg arbeitet mit 250 Mitarbeitern.
Sie betreut eine große Fläche von 16.082 km² in Bayern.
Dort gibt es 306 Bahnhöfe und Haltepunkte.
Der Bereich reicht vom Raum Forchheim bis Neu-Ulm.

Dazu gehören auch die Reviere in:

  • Augsburg
  • Ansbach
  • Ingolstadt

Mehr Informationen

Sie finden mehr Infos auf der Webseite:
www.bundespolizei.de


Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich an die:
Pressestelle Nürnberg

(E-Mail und Telefon sind aktuell nicht angegeben.)


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion

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Veröffentlicht am: Heute um 14:20 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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