Schwerpunktkontrolle im Sicherheitsgewerbe: Zoll deckt Unregelmäßigkeiten auf

Bundesweite Prüfung in Hessen: 19 von 44 Betrieben mit Verstößen gegen Meldepflichten und Mindestlohn

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte mit 105 Einsatzkräften eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hessen durch, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Dabei wurden 44 Betriebe mit 163 Beschäftigten kontrolliert, wobei in 19 Fällen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten wie Meldeverstöße oder Mindestlohndelikte festgestellt wurden. Die FKS prüft weiterhin die Verdachtsfälle und betont die wichtige Rolle ihrer Arbeit für faire Arbeitsbedingungen und den Schutz der Sozialsysteme. Ziel ist es, durch konsequente Kontrollen eine rechtskonforme Beschäftigung in dieser sicherheitsrelevanten Branche zu gewährleisten.

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