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Am 15. Dezember 2025 gab es einen Vorfall in Offenburg.
Ein Mann ohne gültigen Fahrschein fuhr im Zug mit.
Der Mann kommt aus Kamerun. Kamerun ist ein Land in Afrika.
Der Zug fährt über die Grenze, also ins Ausland.
Kontrolleure überprüften die Fahrkarten.
Sie sahen, dass der Mann keinen Fahrschein hatte.
Sie baten ihn, den Zug zu verlassen.
Er stieg nicht aus.
Deshalb riefen sie die Bundespolizei.
Die Polizei kam zum Bahnhof.
Sie überprüfte die Personalien vom Mann.
Dabei fanden sie einen Haftbefehl.
Ein Haftbefehl ist ein Papier.
Damit darf die Polizei den Mann festnehmen.
Außerdem gab es ein Einreiseverbot gegen den Mann.
Ein Einreiseverbot heißt: Er darf nicht ins Land kommen.
"Erschleichen von Leistungen" heißt:
Man nutzt eine Dienstleistung ohne zu bezahlen.
Zum Beispiel eine Zugfahrt ohne Fahrschein.
Das nennt man auch Schwarzfahren. Schwarzfahren ist illegal.
Der Mann hat mehrere Probleme:
Er konnte die Geldstrafe nicht bezahlen.
Deshalb muss er 19 Tage ins Gefängnis.
Ein Gefängnis heißt auch Justizvollzugsanstalt.
Regelmäßige Kontrollen im Zug sind wichtig.
Die Polizei und das Zugpersonal arbeiten eng zusammen.
Wer ohne Fahrschein fährt, riskiert Ärger.
Besonders, wenn weitere Probleme da sind, zum Beispiel:
Die Bundespolizei Offenburg kümmerte sich um den Fall.
Der Mann muss jetzt seine Haftstrafe absitzen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Di, 16. Dez um 10:58 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.