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Schufa-Speicherung von Insolvenzdaten vor Gericht

Bundesgerichtshof prüft, ob Daten länger als sechs Monate gespeichert werden dürfen – Kritik an Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit

Der Bundesgerichtshof prüft, ob Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Insolvenzdaten weiter für drei Jahre speichern dürfen, obwohl das amtliche Insolvenzportal diese bereits nach sechs Monaten löscht. Diese längere Speicherung beeinträchtigt oft die Kreditwürdigkeit Betroffener, obwohl ihre Verpflichtungen erfüllt sind. Kritik kommt von Politikern wie Kay Gottschalk, der klare gesetzliche Fristen und mehr Transparenz fordert, um die Rechte von Schuldnern zu schützen. Die Debatte betrifft vor allem Privatpersonen, Familien und Selbstständige, die auf einen fairen und datenschutzkonformen Umgang mit ihren Daten hoffen.

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