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Schnelle Abschiebung am Bahnhof Kehl

Afghanischer Mann mit gescheiterter Einreise und Frankreich-Verweis zeigt die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Vorfall am Bahnhof Kehl

Ein afghanischer Mann wurde Anfang April in Kehl kontrolliert, obwohl er bereits am Vortag die Einreise nach Deutschland verweigert bekommen hatte. Er legte nur eine französische Asylbescheinigung vor und verfügte nicht über gültige deutsche Dokumente. Mit einem Einreiseverbot bis 2026 wurde er kurzfristig verurteilt und nach Frankreich abgeschoben.

Verfahren und Relevanz

Das schnelle Verfahren nach § 417 ff. StPO ermöglichte die zügige Entscheidung. Der Fall unterstreicht die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit bei der Kontrolle illegaler Einreisen.

Kontakt

Für Rückfragen steht die Bundespolizeiinspektion Offenburg zur Verfügung: 0781/9190-1010, bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de.

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