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In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch gab es einen Polizeieinsatz. Die Bundespolizei wurde zum Bahnhof Offenburg gerufen. Grund war eine schlafende Person in einem abgestellten Zug.
Die Polizisten fanden einen 62 Jahre alten Mann im Zug. Sie begleiteten ihn aus dem Zug heraus. Das war der Beginn von mehreren Ereignissen.
Die Polizisten wollten wissen, wer der Mann ist. Er gab nur mündliche Angaben zu seinen Personalien. Das kam der Polizei merkwürdig vor.
Später sahen die Beamten ihn in der Bahnhof-Unterführung urinieren.
Urinieren bedeutet: an einen öffentlichen Ort sein Wasser lassen. Das ist verboten und nennt man eine Ordnungswidrigkeit.
Der Mann wurde deshalb auf die Polizeidienststelle gebracht.
Ordnungswidrigkeitenverfahren heißt: Die Polizei untersucht eine kleinere Regelverletzung. Das ist keine schwere Straftat. Zum Beispiel unerlaubtes Urinieren.
Auf der Polizeiwache stellten die Beamten fest: Der Mann hatte falsche Personalien genannt.
Die Polizei prüfte seine Fingerabdrücke. So fanden sie heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Betrug vorliegt.
Der Mann konnte die Geldstrafe nicht bezahlen. Deshalb muss er jetzt 43 Tage ins Gefängnis gehen.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Identität zu überprüfen.
Die Polizei kontrolliert oft den öffentlichen Nahverkehr. Das hilft, solche Fälle zu entdecken.
Die Zusammenarbeit verschiedener Polizeieinheiten half bei der schnellen Klärung.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg informierte über den Fall. Weitere Informationen gibt es noch nicht.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Mi, 29. Okt um 10:43 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.