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Die Polizei sorgt für Sicherheit.
Sie schützt alle Menschen.
Sie arbeitet bei Unfällen und Verbrechern.
Das ist, wenn jemand einen Unfall macht.
Doch er geht weg, ohne sich zu melden.
Das ist in Deutschland verboten.
Es heißt: Verkehrsunfallflucht.
Hier ist die Erklärung:
"Verkehrsunfallflucht" bedeutet:
Unfall machen und dann weglaufen.
Ohne die eigenen Daten zu sagen.
Am Dienstag, den 7. Mai 2025,
passierte ein Unfall in Kölleda.
Der Unfall war auf dem Supermarktparkplatz.
In der Johannestor-Straße.
Ein schwarzer VW Beetle stand da.
Eine 52-Jährige Frau parkte ihren VW aus.
Das war um 13:40 Uhr.
Ein roter Mitsubishi wollte an dem VW vorbeifahren.
Dabei streifte der Mitsubishi das Auto.
Der Schaden ist groß.
Der Schaden kostet ungefähr 4.000 Euro.
Statt anzuhalten,
fährt der Fahrer weg.
Er lässt den Unfallort uneingeschränkt.
Diese Tat heißt: Verkehrsunfallflucht.
Sie ist strafbar.
Die Polizei braucht Zeugen.
Zeugen sind Menschen,
die den Unfall gesehen haben.
Wenn Sie Hinweise haben,
melden Sie sich bei der Polizei.
Sie brauchen die Nummer: 0116275.
Zeugen kennen oft die Wahrheit.
Sie können helfen, den Täter zu finden.
Die Polizei bedankt sich für Ihre Hilfe.
Polizeiinspektion Sömmerda
Hinweis zu Verkehrsunfallflucht.
Aktenzeichen: 0116275.
Mit Ihrer Hilfe kann die Polizei den Fall lösen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Do, 8. Mai um 05:47 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.