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Am Dienstagabend kontrollierte die Polizei in Sondershausen einen Angler.
Der Mann fischte an einer Kiesgrube.
Die Polizei überprüfte, ob der Angler eine Erlaubnis hat.
Er hatte keine Berechtigungsscheine dabei.
Diese Scheine sind nötig, um dort zu angeln.
Die Polizei nahm die Angel und das Zubehör mit.
Gegen den Mann begann ein Verfahren.
Es besteht der Verdacht auf Fischwilderei.
Fischwilderei heißt:
Fische fangen ohne die nötigen Erlaubnisse.
Oder Fische fangen an verbotenen Orten.
Die Polizei kontrolliert oft Angler.
Besonders an Orten, wo man einen Schein braucht.
In Deutschland gilt oft:
Man darf nur mit Erlaubnis angeln.
Die Erlaubnis schützt:
Wer ohne Erlaubnis angelt, kann bestraft werden.
Informieren Sie sich vor dem Angeln.
Fragen Sie nach den Regeln für das Gewässer.
Die Polizei prüft weiter, ob die Vorschriften eingehalten werden.
So bleiben die Seen und Flüsse sauber und geschützt.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 10:35 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.