Nächtliche Lkw-Kontrolle auf der B10: Zwei Fahrer ohne Genehmigung

Polizei Landau überprüft Fahrverbot zwischen 22 und 6 Uhr – Schutz der Anwohner im Fokus

Verkehrskontrolle auf der B10 bei Landau-Nord

In der Nacht zum 20. Januar 2026 überprüfte die Polizeidirektion Landau zwischen 0:00 und 1:00 Uhr die Einhaltung des nächtlichen Lkw-Fahrverbots auf der Bundesstraße B10. Von vier kontrollierten Sattelzügen hatten zwei Fahrer keine gültige Ausnahmegenehmigung und wurden mit je 100 Euro Sicherheitsleistung belegt.

Fahrverbot und Ausnahmen

Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr gilt auf der B10 für Lkw über 7,5 Tonnen ein Fahrverbot, das Ausnahmen für Anlieger und Lieferverkehr der angrenzenden Kommunen vorsieht. Die Strecke wird dennoch von Schwerlastverkehr genutzt, um längere Umwege über die Autobahn A6 zu vermeiden.

Zweck des Fahrverbots

Das nächtliche Fahrverbot dient dem Schutz der Anwohner vor Lärm. Die Polizei führt Schwerpunktkontrollen durch und ahndet Verstöße konsequent.

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