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Die B10 ist eine wichtige Straße zwischen Landau und Pirmasens.
Die Polizei kontrollierte dort nachts das Fahrverbot für Lkw.
Am 17. Februar 2026 stoppte sie gegen 01:45 Uhr einen Lkw-Fahrer.
Der Fahrer hatte keine Genehmigung für die Fahrt in der Nacht.
Das Verbot schützt vor allem die Anwohner vor Lärm.
Außerdem soll es helfen, dass sich alle an die Regeln halten.
Das Verbot gilt auf der B10 zwischen Pirmasens und Landau.
Es gilt jeden Tag von 22:00 bis 06:00 Uhr.
Das Verbot betrifft Lkw ab 7,5 Tonnen.
Ausgenommen sind folgende Fahrten:
Anliegerverkehr bedeutet: Fahrten, die im gesperrten Bereich starten oder enden.
Zum Beispiel Lieferungen oder Fahrten zu Kunden in der Region.
Das Ziel ist, den schweren Durchgangsverkehr nachts aus Wohngebieten zu halten.
Viele Lkw-Fahrer wollen einen längeren Umweg vermeiden.
Die Alternative ist die Autobahn A6.
Der Umweg über die A6 ist etwa 45 Kilometer länger.
So sparen die Fahrer Zeit und Transportkosten.
Wer das Verbot missachtet, muss mit Strafen rechnen.
Der Fahrer, der kontrolliert wurde, zahlte ein Bußgeld.
Er musste seinen Lkw wenden und die Strecke verlassen.
Die Kontrollen helfen, die Anwohner zu schützen.
Sie sollen den nächtlichen Lärm reduzieren.
Außerdem verbessert das Verbot die Verkehrssicherheit.
Der schwere Verkehr auf der B10 belastet die Menschen seit Jahren.
Das Nachtfahrverbot hilft, die Region zu entlasten.
Die Polizei will die Kontrollen weiter machen.
Das Verbot soll eingehalten werden.
Der Lärmschutz soll weiterhin gelten.
Die Speditionsfirmen müssen ihre Fahrten planen.
Sie müssen die Fahrzeiten an die Regeln anpassen.
So bleibt die Straße sicher und die Anwohner ruhiger.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Di, 17. Feb um 12:07 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.