Übersetzung in Einfache Sprache

Kontrolle gegen schwere Lastwagen in der Nacht

Am 19. Januar 2026 kontrollierte die Polizei Landau die Bundesstraße 10 (B10).
Die Kontrolle fand bei Landau-Godramstein statt.

Es gibt ein Nachtfahrverbot für schwere Lastwagen auf der B10.
Das bedeutet: Lastwagen dürfen dort von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht fahren.
Das Verbot schützt die Anwohner vor Lärm in der Nacht.

Verstoß gegen das Nachtfahrverbot

Um 1:30 Uhr stoppte die Polizei einen Lastwagen.
Der Fahrer hatte keine Erlaubnis zur Nachtfahrt.
Er musste 100 Euro Strafe zahlen.
Dann musste er die Strecke verlassen und zur Autobahn fahren.

Die Polizei will mit den Kontrollen das Nachtfahrverbot durchsetzen.
So soll der schwere Lastwagenverkehr in der Nacht weniger werden.

Was gilt beim Nachtfahrverbot auf der B10?

Das Fahrverbot betrifft:

  • Lastwagen ab 7,5 Tonnen Gewicht.
  • Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.
  • Den Abschnitt B10 bei Pirmasens.
  • Ausnahmen gelten für:
    • Anlieger (Menschen, die dort wohnen)
    • Lieferverkehr für nahe Städte und Gemeinden.

Was ist eine Sicherheitsleistung?

Eine Sicherheitsleistung ist eine vorläufige Zahlung.
Die Polizei verlangt sie bei ausländischen Fahrern.
Die Zahlung sichert das Verfahren ab.
Sie soll sicherstellen, dass das Bußgeld später bezahlt wird.

Warum gibt es das Nachtfahrverbot?

Viele Lastwagen fahren nachts trotzdem auf der B10.
Sie wollen so einen langen Umweg sparen.
Der Umweg über die Autobahn A6 ist etwa 45 Kilometer lang.
Die Fahrer sparen so Zeit und Geld.

Aber: Dadurch ist der Lärm nachts auf der Strecke höher.
Die Menschen, die dort wohnen, werden gestört.

Die Polizei Landau kontrolliert deshalb gezielt.
Sie will die Nachtruhe schützen.
Das ist wichtig für die Gemeinden an der B10.

Mehr Informationen

Sie können aktuelle Meldungen der Polizei Rheinland-Pfalz frei nutzen.
Die Quelle muss aber genannt werden.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion

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Veröffentlicht am: Heute um 13:31 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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