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In der Nacht vom 3. auf den 4. Juli 2025 kontrollierte die Polizei einen LKW.
Der LKW hatte ausländische Zulassung.
Die Kontrolle war auf der B10, Richtung Landau.
Genauer: bei der Ausfahrt Siebeldingen.
Die Kontrolle war um 00:20 Uhr.
Auf der B10 gilt ein Nachtfahrverbot für schwere LKW.
Das bedeutet: LKW ab 7,5 Tonnen dürfen nachts nicht fahren.
Das Verbot gilt von 22:00 bis 6:00 Uhr.
Warum?
Der Fahrer war 48 Jahre alt.
Er hatte keine Erlaubnis für die Nachtfahrt.
Der Ort zum Be- oder Entladen war nicht im Bereich des Verbots.
Eine Sicherheitsleistung ist Geld, das die Polizei fordert.
Das Geld sichert das Bußgeld oder eine Strafe ab.
Das gilt besonders bei Fahrern ohne festen Wohnsitz in Deutschland.
Der Fahrer wohnt nicht in Deutschland.
Darum macht die Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Polizei forderte eine Sicherheitsleistung vom Fahrer.
So stellt die Polizei sicher, dass die Strafe bezahlt wird.
Das gilt auch bei ausländischen Fahrern.
Die Polizeidirektion Landau sagt:
Solche Kontrollen sind wichtig für Sicherheit auf den Straßen.
Sie helfen, Unfälle zu vermeiden und die Ruhe zu schützen.
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Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Fr, 4. Jul um 11:39 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.